Registerproben in Vorbereitung

Über das mehr als großzügige Platzangebot können sich die vier Musiker, die gemeinsam mit Dirigent Patrick Wewel in der Ketscher Rheinhalle proben, sicher nicht beschweren. Die Corona-Abstandsregelungen lassen sich jedenfalls problemlos einhalten. Unter Berücksichtigung der Abstandsregelungen wäre eine Probe in der Rheinhalle sogar mit einer größeren Anzahl von Musikern möglich. Das aber ist derzeit nicht zulässig, da die Gemeinde Ketsch die Überlassung der Rheinhalle in entsprechender Anwendung der Regelungen für den Unterricht an Musikschulen an die Begrenzung auf maximal fünf Musiker geknüpft hat. – Mit nur fünf Musikern in einer Probe kann natürlich kein Programm eines Blasorchesters erarbeitet werden, bei dessen Auftritten üblicherweise 35-45 Musiker auf der Bühne sitzen. Dirigent Wewel behilft sich bei den Kleinstgruppen-Proben mit spezieller Notenliteratur, nämlich mehrstimmigen Besetzungen für kleine Gruppen. Die erarbeiteten Werke sollen auch durchaus einmal zur Aufführung gelangen, etwa bei Ständchen oder anderen Gelegenheiten, bei denen z.B. aus räumlichen Gründen nur wenige Musiker teilnehmen können. – Ein Problem sieht Wewel auf den Musikverein zukommen, wenn künftig wieder erste Auftritte des Gesamtorchesters möglich werden, denn da sollte man dann doch vorher geprobt haben! Nach den geltenden Corona-Bestimmungen sind bereits jetzt kleinere Veranstaltungen wieder zulässig – und auch Proben für diese. Auch der Blasmusikverband Baden-Württemberg ist der Auffassung, dass Proben der Musikvereine daher auch mit mehr als fünf Musikern wieder zulässig sind, sofern dabei die geltenden Abstandsregelungen (für Blasinstrumente, aber auch für Gesang, gelten aufgrund der Aerosol-Problematik größere Abstände als sonst üblich) eingehalten werden können. Die Rheinhalle böte vor diesem Hintergrund eigentlich beste Probevoraussetzungen. Aber solange die Nutzungsgenehmigung die maximale Anzahl der Musiker auf fünf Personen begrenzt, sind mehr als die aktuellen Kleinstgruppen-Proben nicht möglich. Die Gemeinde Ketsch hat dem Musikverein 1929 Ketsch aber zugesagt, dass sie mit dem Land Baden-Württemberg Kontakt aufnehmen wird, um abzuklären, ob in entsprechender Auslegung der Corona-Nebenverordnungen eine Genehmigung von Proben auch für mehr Musiker erteilt werden könnte. – Auf eine positive Rückantwort und natürlich auch auf weitere Lockerungen der Corona-Verordnung hoffen die Musiker, die gerne wieder ihrem geliebten Hobby nachgehen würden. Da die Lockerungen meist schrittweise erfolgen, geht Wewel davon aus, dass vielleicht erst einmal Proben mit einer begrenzten, aber etwas höheren Anzahl von Musikern zulässig werden. Darauf hat der Dirigent die Musiker bereits vorbereitet und für die nächsten Probetermine Anwesenheitsabfragen durchgeführt, damit er ggf. kurzfristig Registerproben ansetzen könnte, sofern eine Durchführung wieder möglich wäre. Aber auch die Kleinstgruppen-Proben sind zumindest schon ein erster Schritt. Wichtig ist, dass es überhaupt erst einmal wieder beginnt. Das sieht auch Pressechef Alexander Schulz so, der hier gerne auf seinen Lieblings-Philosophen Aristoteles verweist: „Der Anfang ist die Hälfte des Ganzen.“